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Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma RES Heinz Wolf

1. Allgemeines

Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen einschließlich Montage, Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen.
Dies gilt auch, wenn sie der Kunde nur aus früheren Geschäften und Angeboten kannte .

Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.

2. Angebot und Lieferpflichten

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Es gelten die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend.

3. Auftrag

Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Bestätigung.

4. Lieferzeit, Teillieferung

Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder sonstige von uns nicht mit zumutbaren Mitteln abwendbare Ereignisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen, zurück zu führen, so verlängert sich die Frist angemessen.

Teillieferungen sind gestattet, es sei denn, dass der Kunde an der teilweisen Erfüllung des Vertrages kein Interesse hat.

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Für Beschädigung während des Versandes haften wir nicht. Bruchversicherung wird von uns nur auf Wunsch des Käufers und gegen Berechnung der Versicherungsgebühr abgeschlossen. Eine etwaige Gutschrift des Schadens erfolgt erst dann, wenn wir Deckung durch die Versicherungsgesellschaft erhalten haben. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden unsere Lieferungen unversichert versandt.

Bei Lieferverzug hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Bei Lieferverzug oder durch uns verschuldeter, nachträglicher Unmöglichkeit der Leistung, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sein denn, es liegt Vorsatz vor.

5. Zahlungen

Unsere Rechnungen sind per Vorkasse zahlbar. Abweichungen zu dieser Zahlungsweise müssen ausdrücklich im Vertrag vereinbart sein. Eine Warenlieferung erfolgt erst nach Gutschrift auf unserem Konto. Zahlungen mit Wechsel sind unzulässig.

Im Falle des Verzugs sind wir zur Rückbehaltung unserer Lieferung berechtigt. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten. Verzugszinsen werden in Höhe der jeweils üblichen Zinsen der Großbanken für ungedeckte Kontokorrentkredite fällig. Dies gilt auch im Falle einer Stundung.

Wir sind weiter berechtigt, gelieferte Ware auf Kosten des Kunden zurück zu holen, ohne, dass damit von dem Recht, vom Vertrage zurück zu treten, Gebrauch gemacht wird. Etwaige weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Gegen unsere Ansprüche kann der Kunden nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung von uns nicht bestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel gegen uns vorliegt.

6. Eigentumsvorbehalt

Die von uns geliefert Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung – auch bis zur Einlösung von Schecks bzw. Gutschrift von Lastschriftaufträgen- unser Eigentum. Werden die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren von Dritten gepfändet, so hat uns unser Kunde sofort zu verständigen und den pfändenden Dritten auf unser Vorbehaltseigentum hin zu weisen.

Alle uns durch die Abwendung des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware insbesondere Pfändung, entstandenen Kosten trägt der Kunde, soweit diese bei Dritten uneinbringlich sind.

Gerät unser Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das gerichtliche oder außergerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Verfahrens mangels Masse abgelehnt, so wird die gesamte Restschuld fällig.

7. Beanstandungen, Gewährleistungsansprüche

Beanstandungen wegen unvollständiger und/oder unrichtiger Lieferung sind unverzüglich nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Beanstandungen wegen erkennbarer äußerer Mängel bei Lieferungen können nur berücksichtigt werden, wenn Sie unverzüglich, spätestens aber 4 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen.

Während der Gewährleistungsfrist beheben wir die ewährleistungspflichtigen Mängel nach unserer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder durch Ersatzlieferung.

Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Die Einsendung der defekten Ware an uns muss in fachgerechter Verpackung erfolgen.

Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Mängel an der gelieferten Ware auf unsachgemäßen Eingriff des Kunden oder Dritter oder auf natürlichem Verschleiß, Nichtbeachtung von Betriebs- oder Montageanweisungen oder sachwidrigem Gebrauch der gelieferten Ware durch den Kunden oder Dritten beruhen.

Für Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wegen Beratungsfehlern, aus unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungspflicht oder aus sonstigen Rechtsgründen eintreten, und zwar insbesondere auch, soweit die Schäden nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, haften wir nicht. Es sein denn, es liegt Vorsatz vor. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind Schadensersatzansprüche ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hatte, Mangelfolgeschäden zu vermeiden.

Die Garantiebedingungen und –zeiten für unsere Produkte richten sich immer nach Herstellerangaben. Im Falle einer Garantieleistung behalten wir uns vor, den Hersteller des jeweiligen Produkts prüfen zu lassen, ob ein Garantiefall vorliegt. Falls dieser Fall vorliegt, ist es Sache des Produktherstellers, geeigneten Ersatz zu erbringen oder die Reparatur zu veranlassen. Kostenübernahme für Garantieleistungen ist Sache des Herstellers des von ihm bestätigten und defekten Produkts. Im Falle einer Insolvenz bzw. Nichterbringung der Garantieleistung seitens des Herstellers sind wir zu keiner Garantieleistung verpflichtet.

8. Preise

Preisänderungen ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers bleiben vorbehalten. Preisberichtigungen auf Grund von Irrtümern sowohl auf den Rechnungen als auch auf Preislisten, Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen und Angeboten bleiben dem Verkäufer vorbehalten. 9. Erfüllungsort Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Grevenbroich. Der Transport der Ware erfolgt auf Gefahr des Abnehmers. Dies gilt auch für etwaige Rücksendungen. 10. Gerichtsstand Erfüllungen für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Grevenbroich.